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AGB

AGB M.E. Objektbetreuung 

Diese AGB regeln die Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und der oben stehenden Firma, in folge Kurz MEOB genannt und gelten bei Vertragsabschluss von beiden Seiten als ausdrücklich anerkannt. 


1. Vertragsabschluss
Der Vertragsschluss erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts per E-Mail oder in Form von schriftlichen Vertragsurkunden. Soweit im Einzelfall nichts anderes erklärt wird, ist MEOB an eigene Angebote 14 Kalendertage lang gebunden.


2. Vertragslaufzeit
Soweit nicht die einmalige Leistungserbringung oder eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wird, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können sowohl von MEOB als auch vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum letzten Tag eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, soweit im Einzelfall keine abweichenden Kündigungsfristen vorgesehen sind.


3. Entgelt und Zahlungsmodalitäten
Bei den von MEOB veranschlagten Entgelten handelt es sich grundsätzlich um Tagespreise. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist das Entgelt innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungslegung an MEOB zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und
Wirksamkeit) der Unabhängigen Schiedskomission beim BMDW für Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wertgesichert. Diese Feststellungen werden von der WKO veröffentlicht.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung des Entgelts verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie etwa Inkassospesen oder sonstige für die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. MEOB ist berechtigt, für Mahnschreiben an den Kunden einen Pauschalbetrag von € 25,-- pro Mahnschreiben zu fordern. Ist der Kunde Unternehmer, hat er nur dann ein Recht auf Aufrechnung, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig feststehen oder von MEOB anerkannt wurden. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.


4. Vertragserfüllung
MEOB ist berechtigt, zur Erfüllung der von MEOB vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmer zu beauftragen und einzusetzen. Leistungen, die den Gewerbeumfang von MEOB überschreiten, wickelt MEOB mit konzessionierten Partnerunternehmen ab.


5. Pflichten des Kunden
Am Arbeitsort muss, je nach Bedarf der zu erbringenden Dienstleistungen, eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die im Rahmen der Vertragserfüllung anlaufenden Kosten für Wasser und Stromverbrauch trägt der Kunde. Sofern der Kunde Unternehmer ist, verpflichtet er sich, das von MEOB zur Vertragserfüllung eingesetzte Personal während der Vertragslaufzeit und innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende nicht abzuwerben. Im Fall des Verstoßes ist ein Betrag von € 5.000,-- pro abgeworbener Person als Vertragsstrafe an MEOB zu bezahlen.


6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die von MEOB erbrachten Leistungen nach Ablieferung bzw. Beendigung auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb 3 Werktage, schriftlich zu rügen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei Unterlassung bzw. nicht fristgerechter Anzeige des Mangels verliert der Kunde seine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst, sowie aus der Geltendmachung seines Irrtums über die Mangelfreiheit der Leistung. Bei den Abbildungen von Dienstleistungen auf der Internetpräsenz von MEOB handelt es sich lediglich um beispielhafte Darstellungen, welche naturgemäß von den tatsächlich erbrachten Leistungen abweichen können. Diese Abbildungen werden nicht Vertragsbestandteil. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden die Dienstleistungen von MEOB mit entsprechender Sorgfalt erbracht, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.

7. Haftung
MEOB haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung im vereinbarten Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgender Maßgabe:
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht fürPersonenschäden. Ist der Kunde Unternehmer, ist auch der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere Schäden infolge des Verlustes von übergebenen Schlüsseln, die Teil eines Schließsystems sind, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden und andere Vermögensschäden ausgeschlossen.
Bei Erbringung von Dienstleistungen des Winterdienstes haftet MEOB außerdem nicht für Ereignisse, die sich auf bereits vereinbarungsgemäß geräumten aber nachträglich, etwa durch Dritte (z.B. einparkende KFZ, Straßenräumgeräte, spielende Kinder udgl.) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen.MEOB schuldet daher nicht die Überwachung der Flächen nach erfolgter Leistungserbringung. MEOB trifft weiters keine
Haftung für Beschädigungen an Bodenflächen jeglicher Art, die allenfalls durch den Einsatz von üblichen Räumgeräten entstehen.


8. Kennzeichnung der zu betreuenden Liegenschaften
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass MEOB die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu betreuenden Liegenschaften durch Anbringung von Firmenschildern an Hauswänden, Einfriedungen udgl. kennzeichnet.


9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb der EU genießen darüber hinaus den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates.
Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht in 1230 Wien zuständig. Dies gilt nicht für Kunden, die Verbraucher sind. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

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